Ablauf und Kosten

Ablauf


Telefonische Sprechstunde

Sie können mich unter 08024 478 478 5 kontaktieren, um einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch zu vereinbaren.

Erstgespräch

In einem unverbindlichen Gespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Beschwerden und gebe eine erste Behandlungseinschätzung ab.

Zudem sprechen wir darüber, ob eine Indikation vorliegt und ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann oder Sie ggfs. an andere Ansprechpartner verweisen muss. Insgesamt sind 3 Sprechstunden möglich.

Probatorische Sitzung

Bei einer entsprechenden Indikation und verfügbarem Therapieplatz fahren wir mit der Probatorik fort. Im Rahmen der 4 probatorischen Sitzungen erfolgt die Diagnosesicherung, biografische Anamnese und Zielsetzung. Zudem wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Je nach Diagnose und Symptomatik besteht die Möglichkeit, eine Akutbehandlung (12 Sitzungen), eine Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) zu beantragen.

Therapiesitzung

Nach Bewilligung der Psychotherapie durch die Krankenkasse beginnen die Therapiesitzungen.

Diese finden in der Regel wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Ein Termin umfasst ca. 50 Minuten.

Videosprechstunde

Im Rahmen einer Psychotherapie besteht die Möglichkeit, einzelne Gespräche auch per Video durchzuführen. 

Hierzu wird ein zertifizierter Videodienstanbieter genutzt. 

Psychotherapeutische Sprechstunde

In erster Linie richtet sich die psychotherapeutische Sprechstunde an Patient*innen, welche aktuell nicht in psychotherapeutischer Behandlung sind. Ziel ist eine diagnostische Einschätzung und die Beantwortung der Frage, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Bei Bedarf werden dann Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Hierzu gehören beispielweise die Überweisung an einen Facharzt für Neurologie, Psychiatrie oder anderen Medizinern zur medikamentösen Einstellung, (teil-)stationäre oder Reha-Klinikaufenthalte, eine Akutbehandlung oder eine ambulante Richtlinien-Psychotherapie (mit verhaltens-, tiefenpsychologischer oder psychoanalytischer Ausrichtung), mit Empfehlung zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns und Setting (Einzel- oder Gruppentherapie).


Falls keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt oder eine Psychotherapie als nicht geeignet erscheint, können Sie zudem alternative Behandlungsmöglichkeiten wie Beratungsstellen, Präventionsangebote und Selbsthilfegruppen erfragen. 


Sie erhalten am Ende der Sprechstunde eine Behandlungsempfehlung (genannt „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“ PTV11). Zudem bekommen Sie eine allgemeine Patienteninformation („Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“) ausgehändigt. Sie informiert über Ihren Anspruch auf Psychotherapie sowie die zugelassenen Verfahren und das Antragsverfahren.


Zusammengefasst ist die psychotherapeutische Sprechstunde keine Psychotherapie im eigentlichen Sinn, sondern eine Beratung mit Empfehlung. Ein Anspruch auf einen Therapieplatz im Anschluss an die Sprechstunde ergibt sich nicht. 


Falls Sie Selbstzahler oder bei einer privaten Krankenversicherung / beihilfeberechtigt versichert sind, ist der Inhalt der psychotherapeutischen Sprechstunde Teil der probatorischen Sitzungen.


Ab dem 01.04.2018 ist die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Sprechstunde vor einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Pflicht. Ausnahmen gelten aber für Patienten, welche vorher eine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. rehabilitative Behandlung wegen einer psychischen Erkrankung erhielten oder während einer laufenden Therapie wechseln.

Akuttherapie

Eine Akuttherapie dient entweder zur Überbrückung bis zum Beginn einer stationären Behandlung bzw. Rehamaßnahme oder zur Herstellung einer Stabilisierung, die ermöglicht, dass Patient*innen auf die Warteliste aufgenommen werden können. Sie umfasst maximal 12 Sitzungen à 50 Min. innerhalb eines Jahres.

Einzelpsychotherapie

Eine Einzelpsychotherapie setzt auf intensive, individuell ausgerichtete und innovative Behandlungskonzepte. 

Der erste Schritt dorthin ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Eine wichtige Voraussetzung für einen späteren Therapieerfolg ist, dass die „Chemie“ stimmt und Sie sich „gut aufgehoben fühlen“.

Nach ausführlicher Diagnostik und einer Analyse Ihrer Beschwerden und Probleme werden gemeinsam konkrete und machbare Ziele erarbeitet. Daran orientieren sich anschließend die infrage kommenden therapeutischen Methoden und die Therapieplanung. Während des Therapieprozesses werden die laufenden Entwicklungen und aktuellen Ereignisse berücksichtigt und folglich Ziele und therapeutische Methoden entsprechend angepasst.

Eine einzeltherapeutische Sitzung umfasst 50 Minuten. Die Sitzungen finden zunächst einmal wöchentlich oder 14-tägig, später in größeren zeitlichen Abständen statt.

Bitte bedenken Sie, dass eine Einzeltherapie in der Urlaubszeit und bei Krankheit nicht vertreten wird.

Gruppentherapie

Eine Gruppentherapie ist psychoedukativ und übungsorientiert. Inhaltlich werden sowohl Informationen zu bestimmten Störungsbildern vermittelt, als auch bestimmte Techniken eingeübt. 

Zur Zeit biete ich keine Gruppentherapie an. 

Kosten


Gesetzlich Krankenversicherte

Zunächst übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Erstgespräch und probatorische Sitzungen. Die Kosten der Therapie werden bei Vorliegen eines psychischen Störungsbildes und nach der Antragsgenehmigung in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Erstgespräch informiere ich Sie über die genaue Vorgehensweise. Um über Ihre Krankenkasse abrechnen zu können, wird Ihre Versicherungskarte benötigt. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Privat Krankenversicherte und Beihilfe

In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Jedoch sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Daher sollten Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren oder in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wie viele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung am besten noch vor dem Erstgespräch, um die genauen Bedingungen zu klären.

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Psychotherapiekosten selbst zu übernehmen. Die Kosten für mein Behandlungsangebot richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Häufig gestellte Fragen

  • Ist es möglich, mich in der telefonischen Erreichbarkeitszeit zu meinem Problem beraten zu lassen?

    Nein, die telefonische Erreichbarkeitszeit ist ausschließlich für organisatorische Anliegen gedacht. Eine Beratung kann immer nur im persönlichen Kontakt erfolgen.t erfolgen. 

  • Gibt es Ausschlusskriterien?

    Bitte beachten Sie, dass Patient*innen mit akuter Suizidalität, Psychosen (Schizophrenie, Manie), Demenz, Suchterkrankungen und einem BMI von unter 17,5 kg/m2 (Essstörung) ggf. kein ambulantes Behandlungsangebot gemacht werden kann.


    Auch weitere Störungen, die zur Folge haben, dass die Patient*innen dem psychotherapeutischen Behandlungsangebot in meinem Setting nicht ausreichend folgen können, sprechen gegen eine Aufnahme der ambulanten Therapie.

  • Was mache ich, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

    Bitte informieren Sie mich schnellstmöglich. Im Interesse aller Patient*innen bemühe ich mich, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Sollten Sie Ihren Termin später als 48 Werktagsstunden absagen, habe ich in der Regel keine Möglichkeit, den Termin neu zu besetzen, weshalb ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt wird.

  • Was passiert, falls ich nicht pünktlich bin?

    Die Termine in einer psychotherapeutischen Praxis sind in der Regel im Stundentakt vergeben. Zwischen den jeweils 50 Minuten dauernden Sitzungen bleiben dem Psychotherapeuten jeweils 10 Minuten zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. In einem solchen Zeitrahmen kann leider verpasste Therapiezeit nicht nachgeholt werden. 

  • Wer erfährt von meiner Behandlung?

    Alle Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte herausgegeben werden. Als Patient*in entscheiden Sie selbst, ob beispielweise ihr Hausarzt einen Bericht über die Therapie erhält. Auch bei Anfragen des MDK oder des Versorgungsamts bedarf es Ihrer (schriftlichen) Zustimmung. Einzig die Diagnose, auf Grundlage derer die Behandlung stattfindet, wird automatisch an Ihre Krankenversicherung übergeben.

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